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DEBlindKennzVIn Kraft

BlindKennzV – Verordnung über die Kennzeichnung von Arzneimitteln in Blindenschrift bei Kleinstmengen

Verordnung über die Kennzeichnung von Arzneimitteln in Blindenschrift bei Kleinstmengen

Ausfertigung: 2006-07-14BGBl I 2006, 1696Original ansehen

BlindKennzV – Verordnung über die Kennzeichnung von Arzneimitteln in Blindenschrift bei Kleinstmengen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 14.07.2006. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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