Zurück zu Gesetzen
DEBlindKennzVIn Kraft
BlindKennzV – Verordnung über die Kennzeichnung von Arzneimitteln in Blindenschrift bei Kleinstmengen
Verordnung über die Kennzeichnung von Arzneimitteln in Blindenschrift bei Kleinstmengen
BlindKennzV – Verordnung über die Kennzeichnung von Arzneimitteln in Blindenschrift bei Kleinstmengen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 14.07.2006. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Diskussion
Wird geladen…
