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DEEnergieStG§55Abs9BekIn Kraft

EnergieStG§55Abs9Bek – Bekanntmachung nach § 55 Absatz 9 des Energiesteuergesetzes

Bekanntmachung nach § 55 Absatz 9 des Energiesteuergesetzes

Ausfertigung: 2023-11-30BGBl I 2023, Nr. 362Original ansehen

EnergieStG§55Abs9Bek – Bekanntmachung nach § 55 Absatz 9 des Energiesteuergesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 30.11.2023. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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