Zurück zu Gesetzen
DEStromStG§10Abs8BekIn Kraft

StromStG§10Abs8Bek – Bekanntmachung nach § 10 Absatz 8 des Stromsteuergesetzes

Bekanntmachung nach § 10 Absatz 8 des Stromsteuergesetzes

Ausfertigung: 2023-11-30BGBl I 2023, Nr. 363Original ansehen

StromStG§10Abs8Bek – Bekanntmachung nach § 10 Absatz 8 des Stromsteuergesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 30.11.2023. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Diskussion

Wird geladen…

Inhalt