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ÖDAPrV – Verordnung über die Durchführung der Abschlussprüfung in den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes

Verordnung über die Durchführung der Abschlussprüfung in den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes

Ausfertigung: 2023-12-12BGBl I 2023, Nr. 366Original ansehen

ÖDAPrV – Verordnung über die Durchführung der Abschlussprüfung in den staatlich anerkannten… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 12.12.2023. Der Text hat 53 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 40 — Zeitpunkt für die Feststellung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf regelt, wann das Ergebnis der Abschlussprüfung festgestellt wird. Das soll normalerweise am Tag der letzten Prüfung passieren. Wenn das nicht geht, muss es schnell danach geschehen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Prüfungsausschüsse und Auszubildende in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes.

Ein Beispiel

Ein Auszubildender schreibt am Montag seine letzte schriftliche Prüfung. Der Prüfungsausschuss soll noch am selben Tag sein Gesamtergebnis feststellen. Falls das nicht klappt, muss es spätestens in den nächsten Tagen geschehen.

Begriffe

Prüfungsausschuss:
Eine Gruppe von Personen, die Prüfungen durchführt und die Ergebnisse bewertet.
mündliche Ergänzungsprüfung:
Eine zusätzliche mündliche Prüfung, die gemacht wird, wenn das Ergebnis der schriftlichen Prüfung nicht klar ist.
unverzüglich:
Ohne unnötige Verzögerung, also so schnell wie möglich.
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