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DEBSchuWVIn Kraft

BSchuWV – Verordnung zur Übertragung von Aufgaben nach dem Bundesschuldenwesengesetz

Verordnung zur Übertragung von Aufgaben nach dem Bundesschuldenwesengesetz

Ausfertigung: 2006-07-19BGBl I 2006, 1700Original ansehen

BSchuWV – Verordnung zur Übertragung von Aufgaben nach dem Bundesschuldenwesengesetz ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 19.07.2006. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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