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PatV – Verordnung zum Verfahren in Patentsachen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt

Verordnung zum Verfahren in Patentsachen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt

Ausfertigung: 2003-09-01BGBl I 2003, 1702Original ansehen

PatV – Verordnung zum Verfahren in Patentsachen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 01.09.2003. Der Text hat 28 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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