SchlussFinG – Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere“
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere“
SchlussFinG – Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Vorsorge für Schlusszahlungen für… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 06.07.2009. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 2 — Zweck des Sondervermögens
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Der Staat legt ein besonderes Geld-Konto an. Auf dieses Konto zahlt der Staat Geld ein, um später höhere Kosten durch Inflation auszugleichen. Das Geld wird genutzt, wenn bestimmte Staatsanleihen fällig werden.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft den Bundeshaushalt und alle, die inflationsindexierte Bundeswertpapiere besitzen oder kaufen.
Ein Beispiel
Eine Staatsanleihe hat einen Nennwert von 100 Euro. Durch Inflation steigt der Rückzahlungsbetrag auf 105 Euro. Der Staat zahlt die Differenz von 5 Euro aus dem Sondervermögen an die Besitzer der Anleihe.
Begriffe
- Sondervermögen:
- Ein separates Geld-Konto des Staates, das für einen bestimmten Zweck genutzt wird.
- inflationsindexierte Bundeswertpapiere:
- Staatsanleihen, deren Wert sich an der Inflation (Geldentwertung) orientiert, um den Käufern Schutz vor Kaufkraftverlust zu bieten.
- Nennwert:
- Der ursprüngliche Wert einer Anleihe, der bei Ausgabe festgelegt wird und später zurückgezahlt werden soll.
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