Zurück zu Gesetzen
DEBwBDSGOWiZustVIn Kraft

BwBDSGOWiZustV – Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Bundesdatenschutzgesetz im Bereich der Bundeswehr

Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Bundesdatenschutzgesetz im Bereich der Bundeswehr

Ausfertigung: 2008-08-12BGBl I 2008, 1711Original ansehen

BwBDSGOWiZustV – Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 12.08.2008. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 1 — Zuständigkeit

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel bestimmt, wer Verstöße gegen den Datenschutz in der Bundeswehr verfolgen und bestrafen darf. Normalerweise ist das Bundesdatenschutzgesetz für alle zuständig. Hier wird die Aufgabe für die Bundeswehr an eine bestimmte Behörde übertragen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen, die in der Bundeswehr arbeiten, und Behörden, die für Datenschutzverstöße in der Bundeswehr zuständig sind.

Ein Beispiel

Wenn ein Soldat oder eine Soldatin in der Bundeswehr personenbezogene Daten ohne Erlaubnis weitergibt, entscheidet das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr über eine Strafe.

Begriffe

Ordnungswidrigkeiten:
Verstöße gegen Regeln, die mit einer Geldstrafe bestraft werden können, aber keine Straftaten sind.
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG):
Ein Gesetz, das den Schutz persönlicher Daten in Deutschland regelt.
Zuständigkeit übertragen:
Eine Aufgabe wird von einer Stelle an eine andere weitergegeben, die sie dann übernehmen muss.
Diskussion

Wird geladen…

Inhalt