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FrHfEmd/KielAufhG – Gesetz zur Aufhebung der Freihäfen Emden und Kiel

Gesetz zur Aufhebung der Freihäfen Emden und Kiel

Ausfertigung: 2009-07-07BGBl I 2009, 1713Original ansehen

FrHfEmd/KielAufhG – Gesetz zur Aufhebung der Freihäfen Emden und Kiel ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 07.07.2009. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 2

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt, wann das Gesetz gilt. Ab dem 1. Januar 2010 werden die Sonderregeln für die Freihäfen Emden und Kiel aufgehoben. Gleichzeitig verlieren zwei ältere Vorschriften ihre Gültigkeit.

Wen betrifft das?

Betroffen sind Unternehmen und Behörden, die mit den Freihäfen Emden und Kiel zu tun haben.

Begriffe

in Kraft treten:
Das bedeutet, dass ein Gesetz oder eine Regel ab diesem Zeitpunkt gilt.
außer Kraft treten:
Das bedeutet, dass ein Gesetz oder eine Regel ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gilt.
BGBl. / BAnz.:
Abkürzungen für amtliche Veröffentlichungen: BGBl. steht für Bundesgesetzblatt, BAnz. für Bundesanzeiger. Dort werden Gesetze und Verordnungen bekannt gemacht.
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