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DEIRegGebVIn Kraft

IRegGebV – Verordnung über die Erhebung von Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem Implantateregistergesetz und der Implantateregister-Betriebsverordnung

Verordnung über die Erhebung von Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem Implantateregistergesetz und der Implantateregister-Betriebsverordnung

Ausfertigung: 2023-12-14BGBl I 2023, Nr. 370Original ansehen

IRegGebV – Verordnung über die Erhebung von Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 14.12.2023. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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