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DEBImSchV 25In Kraft

BImSchV 25 – Fünfundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Fünfundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Ausfertigung: 1996-11-08BGBl I 1996, 1722Original ansehen

BImSchV 25 – Fünfundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 08.11.1996. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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