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DEBDO§35DeutschePostAGAnO 1999In Kraft
BDO§35DeutschePostAGAnO 1999 – Anordnung zur Übertragung der Befugnisse der Einleitungsbehörde im Sinne des § 35 der Bundesdisziplinarordnung im Bereich der Deutschen Post AG
Anordnung zur Übertragung der Befugnisse der Einleitungsbehörde im Sinne des § 35 der Bundesdisziplinarordnung im Bereich der Deutschen Post AG
BDO§35DeutschePostAGAnO 1999 – Anordnung zur Übertragung der Befugnisse der Einleitungsbehörde im Sinne des § 35 der… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 30.06.1999. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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