Zurück zu Gesetzen
DEBDO§35DeutschePostAGAnO 1999In Kraft

BDO§35DeutschePostAGAnO 1999 – Anordnung zur Übertragung der Befugnisse der Einleitungsbehörde im Sinne des § 35 der Bundesdisziplinarordnung im Bereich der Deutschen Post AG

Anordnung zur Übertragung der Befugnisse der Einleitungsbehörde im Sinne des § 35 der Bundesdisziplinarordnung im Bereich der Deutschen Post AG

Ausfertigung: 1999-06-30BGBl I 1999, 1727Original ansehen

BDO§35DeutschePostAGAnO 1999 – Anordnung zur Übertragung der Befugnisse der Einleitungsbehörde im Sinne des § 35 der… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 30.06.1999. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Diskussion

Wird geladen…

Inhalt