FlugfunkV 2008 – Verordnung über Flugfunkzeugnisse
Verordnung über Flugfunkzeugnisse
FlugfunkV 2008 – Verordnung über Flugfunkzeugnisse ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 20.08.2008. Der Text hat 25 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 16 — Zweitschriften
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel erklärt, wann man eine neue Ausfertigung von wichtigen Papieren für den Flugfunk bekommen kann. Das gilt, wenn die Originale verloren gegangen oder kaputt sind.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Personen, die ein Flugfunkzeugnis, einen Berechtigungsausweis oder eine Bescheinigung über eine Sprachprüfung besitzen.
Ein Beispiel
Ein Pilot verliert sein Flugfunkzeugnis. Er kann beim zuständigen Amt eine Zweitschrift beantragen, um weiter fliegen zu dürfen.
Begriffe
- Flugfunkzeugnis:
- Ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass jemand berechtigt ist, Funkgeräte in Flugzeugen zu bedienen.
- Berechtigungsausweis:
- Ein Ausweis, der besondere Erlaubnisse oder Qualifikationen für den Flugfunk nachweist.
- Zweitschrift:
- Eine offizielle Kopie eines Dokuments, die das Original ersetzt.
§ 17 — Entziehung eines Flugfunkzeugnisses
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Die Regel sagt: Die Bundesnetzagentur darf einem Piloten oder einer Pilotin das Flugfunkzeugnis wegnehmen. Das passiert, wenn sie wichtige Funkregeln schwer verletzen oder sich weigern, ihre Kenntnisse nachzuprüfen. Das Zeugnis muss dann sofort zurückgegeben werden.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Personen, die ein Flugfunkzeugnis besitzen und damit Sprechfunk im Flugverkehr nutzen.
Ein Beispiel
Ein Pilot hört absichtlich nicht auf die festgelegte Funkfrequenz und verursacht dadurch eine gefährliche Situation. Die Bundesnetzagentur kann ihm daraufhin das Flugfunkzeugnis entziehen.
Begriffe
- Flugfunkzeugnis:
- Ein offizieller Ausweis, der bescheinigt, dass jemand den Sprechfunk im Flugverkehr richtig nutzen darf.
- Bundesnetzagentur:
- Eine deutsche Behörde, die unter anderem für Regeln im Funkverkehr zuständig ist.
- Hörbereitschaft:
- Die Pflicht, ständig auf bestimmte Funkfrequenzen zu hören, um Nachrichten zu empfangen.
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