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MinStBV – Verordnung zur Durchführung des Mindeststeuergesetzes

Verordnung zur Durchführung des Mindeststeuergesetzes

Ausfertigung: 2025-12-19BGBl. I 2025, Nr. 373Original ansehen

MinStBV – Verordnung zur Durchführung des Mindeststeuergesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 19.12.2025. Der Text hat 11 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 3 — Zuständige Behörde

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt, welche Behörde für das Mindeststeuergesetz zuständig ist. Sie nimmt Informationen entgegen und leitet sie weiter. Das betrifft bestimmte Steuer-Regeln für große Unternehmen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft vor allem große Unternehmen und die Behörden, die mit dem Mindeststeuergesetz zu tun haben.

Ein Beispiel

Ein großes Unternehmen meldet seine Steuerdaten. Das Bundeszentralamt für Steuern prüft, ob die Daten richtig sind, und schickt sie an die richtige Stelle weiter.

Begriffe

Bundeszentralamt für Steuern:
Eine deutsche Behörde, die sich um Steuern kümmert und Aufgaben für den Staat übernimmt.
Mindeststeuergesetz:
Ein Gesetz, das sicherstellt, dass große Unternehmen mindestens einen bestimmten Steuersatz zahlen.
Verordnung:
Eine offizielle Regel, die genau erklärt, wie ein Gesetz umgesetzt werden soll.
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