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DESozKiGAbVIn Kraft
SozKiGAbV – Verordnung zum Abruf von Kindergelddaten durch Sozialleistungsträger
Verordnung zum Abruf von Kindergelddaten durch Sozialleistungsträger
SozKiGAbV – Verordnung zum Abruf von Kindergelddaten durch Sozialleistungsträger ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 19.12.2025. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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