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PortalV – Verordnung zu den Voraussetzungen und dem Verfahren der Zulassung von in nicht öffentlich-rechtlicher Form betriebenen Portalen zur Durchführung von einfachen Melderegisterauskünften über das Internet

Verordnung zu den Voraussetzungen und dem Verfahren der Zulassung von in nicht öffentlich-rechtlicher Form betriebenen Portalen zur Durchführung von einfachen Melderegisterauskünften über das Internet

Ausfertigung: 2015-10-15BGBl I 2015, 1774Original ansehen

PortalV – Verordnung zu den Voraussetzungen und dem Verfahren der Zulassung von in nicht… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 15.10.2015. Der Text hat 9 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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