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BMWiEBVerfPAktV – Verordnung zur Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung zur Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
BMWiEBVerfPAktV – Verordnung zur Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 18.12.2025. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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