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BMWiEBVerfPAktV – Verordnung zur Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Verordnung zur Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Ausfertigung: 2025-12-18BGBl. I 2025, Nr. 376Original ansehen

BMWiEBVerfPAktV – Verordnung zur Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 18.12.2025. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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