PflSchSaatgAnwendV – Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut
Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut
PflSchSaatgAnwendV – Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 22.07.2016. Der Text hat 8 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 3 — Ausnahmen
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf erlaubt Ausnahmen vom Verbot, bestimmtes Saatgut zu verkaufen oder auszusäen. Das Bundesamt kann auf Antrag erlauben, dass behandeltes Saatgut für Versuche genutzt wird. Die Erlaubnis gilt aber nur, wenn bestimmte Auflagen erfüllt werden, um Schäden zu vermeiden.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Personen oder Unternehmen, die mit behandeltem Saatgut forschen oder es für Versuche nutzen wollen.
Ein Beispiel
Ein Saatguthersteller möchte ein neues Pflanzenschutzmittel testen. Er beantragt eine Ausnahmegenehmigung, um das behandelte Saatgut auf einem kleinen Feld auszuprobieren. Das Bundesamt prüft den Antrag und erteilt die Erlaubnis nur mit strengen Vorgaben, z. B. Schutzstreifen um das Feld.
Begriffe
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit:
- Eine Behörde, die in Deutschland für die Sicherheit von Lebensmitteln und den Schutz von Verbrauchern zuständig ist.
- Auflagen:
- Bedingungen oder Regeln, die erfüllt werden müssen, damit eine Erlaubnis gilt.
- Abrieb des Pflanzenschutzmittels:
- Kleine Teilchen des Mittels, die sich vom Saatgut lösen und durch Wind oder Wasser verbreitet werden können.
§ 5 — Aufheben von Vorschriften
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf sagt, dass eine ältere Regelung abgeschafft wird. Die alte Regelung hat bestimmt, wie Saatgut für Wintergetreide verkauft und ausgesät werden darf, wenn es mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde. Jetzt gilt diese alte Regelung nicht mehr.
Wen betrifft das?
Betroffen sind Landwirte, Händler von Saatgut und Hersteller, die Saatgut für Wintergetreide behandeln, verkaufen oder aussäen.
Ein Beispiel
Ein Bauer kauft Saatgut für Winterweizen. Früher musste er prüfen, ob das Saatgut nach der alten Verordnung behandelt wurde. Jetzt muss er das nicht mehr tun, weil die Verordnung aufgehoben ist.
Diskussion
Wird geladen…
