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InvKG – Investitionsgesetz Kohleregionen

Investitionsgesetz Kohleregionen

Ausfertigung: 2020-08-08BGBl I 2020, 1795Original ansehen

InvKG – Investitionsgesetz Kohleregionen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 08.08.2020. Der Text hat 32 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 8 — Prüfung der Mittelverwendung

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf regelt, wie die Bundesländer dem Bund berichten müssen. Die Länder müssen dem Bundeswirtschaftsministerium Auskünfte geben und regelmäßig Übersichten schicken. So wird geprüft, ob die Gelder für die Kohleregionen richtig verwendet werden.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die obersten Behörden der Bundesländer, die für die Umsetzung von Maßnahmen in Kohleregionen zuständig sind.

Ein Beispiel

Ein Bundesland baut mit Bundesgeld eine neue Straße in einer ehemaligen Bergbaustadt. Es muss dem Bund zweimal im Jahr mitteilen, wie weit die Bauarbeiten sind und ob das Geld wie geplant ausgegeben wurde.

Begriffe

zuständige oberste Landesbehörden:
Die höchsten Behörden eines Bundeslandes, die für bestimmte Aufgaben verantwortlich sind, z. B. Ministerien.
Bundesrechnungshof:
Eine unabhängige Behörde, die prüft, ob der Staat sein Geld richtig und sparsam ausgibt.
Verwaltungsvereinbarung:
Eine schriftliche Absprache zwischen Bund und Ländern, in der Details zu einer Regelung festgelegt werden.
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