Zurück zu Gesetzen
DEKernbrStGIn Kraft

KernbrStG – Kernbrennstoffsteuergesetz

Kernbrennstoffsteuergesetz

Ausfertigung: 2010-12-08BGBl I 2010, 1804Original ansehen

KernbrStG – Kernbrennstoffsteuergesetz ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 08.12.2010. Der Text hat 13 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 9 — Zuständiges Hauptzollamt

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt, welches Hauptzollamt für die Kernbrennstoffsteuer zuständig ist. Es geht um das Amt, in dessen Bereich ein Unternehmen seinen Sitz hat. Falls das Unternehmen im Ausland sitzt, ist das Amt zuständig, wo es zuerst steuerlich auffällt.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Unternehmen, die mit Kernbrennstoffen handeln oder sie nutzen.

Ein Beispiel

Ein Energieunternehmen mit Sitz in Hamburg verkauft Kernbrennstoffe. Dann ist das Hauptzollamt Hamburg für die Steuer zuständig.

Begriffe

Hauptzollamt:
Eine Behörde, die für Steuern und Zölle zuständig ist, zum Beispiel für die Kontrolle von Waren.
Steuergebiet:
Das Gebiet, in dem deutsche Steuergesetze gelten, also Deutschland ohne Büsingen und Helgoland.
Abgabenordnung:
Ein Gesetz, das allgemeine Regeln für Steuern in Deutschland enthält.
Diskussion

Wird geladen…

Inhalt