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MFKRegV – Verordnung über das Register für Verbandsklagen

Verordnung über das Register für Verbandsklagen

Ausfertigung: 2018-10-24BGBl I 2018, 1804 (1845)Original ansehen

MFKRegV – Verordnung über das Register für Verbandsklagen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.10.2018. Der Text hat 11 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 2 — Öffentliche Bekanntmachungen und Mitteilungen des Gerichts

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel sagt, welche Informationen zu bestimmten Klagen öffentlich gemacht werden müssen. Das Gericht muss diese Informationen in einem bestimmten Format an das Bundesamt für Justiz schicken. Es geht um Klagen, die Verbraucherrechte oder Unterlassungsansprüche betreffen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Gerichte, die über bestimmte Klagen entscheiden, und das Bundesamt für Justiz, das die Informationen veröffentlicht.

Ein Beispiel

Ein Gericht entscheidet, dass ein Unternehmen bestimmte unfaire Vertragsklauseln nicht mehr verwenden darf. Das Gericht muss diese Entscheidung öffentlich bekannt machen und die Informationen an das Bundesamt für Justiz schicken.

Begriffe

Verbandsklagen:
Klagen, die von Vereinen oder Gruppen eingereicht werden, um die Rechte vieler Verbraucher auf einmal zu schützen.
einstweilige Verfügung:
Eine vorläufige Entscheidung eines Gerichts, die schnell getroffen wird, um einen Zustand zu regeln, bis es ein endgültiges Urteil gibt.
maschinenlesbarer Datensatz:
Daten in einem Format, das Computer direkt lesen und verarbeiten können, z. B. XML oder PDF.
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