ZSDigRentÜGremV – Verordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht
Verordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht
ZSDigRentÜGremV – Verordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 17.06.2021. Der Text hat 16 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 9 — Teilnahme der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht an Sitzungen
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Es geht um Sitzungen eines wichtigen Gremiums, das die Digitale Rentenübersicht steuert. Vertreter der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht dürfen an diesen Sitzungen teilnehmen. Sie haben aber nicht automatisch ein Stimmrecht oder eine feste Rolle.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht und das Steuerungsgremium, das diese Stelle beaufsichtigt.
Ein Beispiel
Bei einer Sitzung des Steuerungsgremiums sitzt ein Mitarbeiter der Zentralen Stelle mit am Tisch. Er hört zu und kann Fragen beantworten, darf aber nicht mit abstimmen.
Begriffe
- Steuerungsgremium:
- Eine Gruppe von Personen, die Entscheidungen trifft und die Arbeit der Digitalen Rentenübersicht lenkt.
- Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht:
- Eine Behörde, die die digitale Übersicht über Rentenansprüche organisiert und technisch umsetzt.
- Stimmrecht:
- Das Recht, bei einer Abstimmung mitzuentscheiden.
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