SchwarzArbG 2004 – Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
SchwarzArbG 2004 – Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 23.07.2004. Der Text hat 35 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 18 — Auskunft an die betroffene Person
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel sagt, wie Behörden einer Person mitteilen dürfen, was über sie gespeichert ist. Die Behörde muss sich an bestimmte Regeln halten, wenn sie Auskunft gibt. Falls die Daten aus einem Strafverfahren stammen, braucht die Behörde die Zustimmung der Staatsanwaltschaft.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Personen, über die Behörden Daten gespeichert haben, besonders wenn diese Daten aus einem Strafverfahren kommen.
Ein Beispiel
Eine Person fragt beim Zoll nach, welche Informationen über sie vorliegen. Der Zoll darf die Auskunft nur geben, wenn die Staatsanwaltschaft zustimmt, falls die Daten aus einem Strafverfahren stammen.
Begriffe
- § 83 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch:
- Eine Vorschrift, die regelt, wie Behörden Auskunft über gespeicherte Daten geben müssen.
- Einvernehmen:
- Zustimmung oder Erlaubnis einer anderen Stelle, hier der Staatsanwaltschaft.
- Strafverfahren:
- Ein Verfahren, in dem geprüft wird, ob jemand eine Straftat begangen hat.
§ 22 — Verwaltungsverfahren
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf sagt, wie die Zollbehörden bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung vorgehen müssen. Wenn das Gesetz nichts Besonderes regelt, gelten die allgemeinen Regeln der Abgabenordnung.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft die Zollbehörden, die gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorgehen.
Begriffe
- Verwaltungsverfahren:
- Das ist der Ablauf, wie Behörden Entscheidungen treffen oder Aufgaben erledigen, zum Beispiel bei Kontrollen oder Anträgen.
- Abgabenordnung:
- Ein Gesetz, das allgemeine Regeln für Steuern und Abgaben festlegt, zum Beispiel wie Behörden prüfen oder Bescheide schreiben.
- Zollverwaltung:
- Die Behörden, die für Zölle, Steuern und die Kontrolle von Waren und Arbeit zuständig sind, zum Beispiel der Zoll.
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