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DEGAPKondG§27Abs4S2BekIn Kraft
GAPKondG§27Abs4S2Bek – Bekanntmachung nach § 27 Absatz 4 Satz 2 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes
Bekanntmachung nach § 27 Absatz 4 Satz 2 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes
GAPKondG§27Abs4S2Bek – Bekanntmachung nach § 27 Absatz 4 Satz 2 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 02.12.2024. Der Text hat einen Abschnitt. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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