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DEMetallbMstrV 2025In Kraft

MetallbMstrV 2025 – Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Metallbauer-Handwerk

Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Metallbauer-Handwerk

Ausfertigung: 2024-12-02BGBl. I 2024, Nr. 390Original ansehen

MetallbMstrV 2025 – Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Metallbauer-Handwerk ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 02.12.2024. Der Text hat 16 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 7 — Gewichtung, Bestehen der Prüfung in Teil I

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf erklärt, wie die Prüfung für den Meister im Metallbauer-Handwerk (Teil I) bewertet wird. Es gibt drei Teile: ein Projekt, ein Fachgespräch und eine Situationsaufgabe. Jeder Teil wird einzeln benotet und fließt unterschiedlich stark in die Endnote ein.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen, die die Meisterprüfung im Metallbauer-Handwerk ablegen.

Ein Beispiel

Ein Prüfling baut ein Metalltor als Projekt, spricht danach mit den Prüfern über seine Arbeit und löst eine Aufgabe zu einer unerwarteten Situation. Jeder Teil wird benotet, aber das Projekt zählt am stärksten für die Endnote.

Begriffe

Meisterprüfungsprojekt:
Eine praktische Arbeit, die der Prüfling selbstständig plant und durchführt, z. B. ein Werkstück herstellen.
Fachgespräch:
Ein Gespräch mit den Prüfern über das Projekt, bei dem der Prüfling seine Arbeit erklärt und Fragen beantwortet.
Situationsaufgabe:
Eine Aufgabe, bei der der Prüfling zeigen muss, wie er in einer bestimmten Situation (z. B. ein Problem bei der Arbeit) handelt.
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