BodenlAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Bodenleger/zur Bodenlegerin
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bodenleger/zur Bodenlegerin
BodenlAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Bodenleger/zur Bodenlegerin ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 17.06.2002. Der Text hat 11 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 4 — Ausbildungsrahmenplan
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf erklärt, wie die Ausbildung zum Bodenleger oder zur Bodenlegerin aufgebaut sein soll. Die Ausbildung folgt einem festen Plan, der sagt, was wann gelernt wird. Abweichungen sind erlaubt, wenn der Betrieb besondere Gründe hat.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Auszubildende, Ausbilder und Betriebe, die die Berufsausbildung zum Bodenleger oder zur Bodenlegerin anbieten.
Ein Beispiel
Ein Betrieb bildet Bodenleger aus, muss aber wegen einer großen Baustelle die Reihenfolge der Lerninhalte ändern. Das ist erlaubt, weil es betriebliche Gründe gibt.
Begriffe
- Ausbildungsrahmenplan:
- Ein Plan, der festlegt, welche Themen in der Ausbildung behandelt werden und in welcher Reihenfolge das passiert.
- sachliche und zeitliche Gliederung:
- Die Aufteilung der Ausbildungsinhalte nach Themen und die Festlegung, wann diese Themen gelernt werden.
- betriebspraktische Besonderheiten:
- Besondere Umstände oder Anforderungen im Betrieb, die eine Änderung des Ausbildungsplans nötig machen.
Diskussion
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