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DEBPolZollVIn Kraft

BPolZollV – Verordnung über die Übertragung von Bundespolizeiaufgaben auf die Zollverwaltung

Verordnung über die Übertragung von Bundespolizeiaufgaben auf die Zollverwaltung

Ausfertigung: 2005-06-24BGBl I 2005, 1867Original ansehen

BPolZollV – Verordnung über die Übertragung von Bundespolizeiaufgaben auf die Zollverwaltung ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.06.2005. Der Text hat 9 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 1

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel bestimmt, dass bestimmte Aufgaben der Bundespolizei an der Grenze an die Zollverwaltung übergeben werden. Dazu gehören die Kontrolle der Grenzen, die Überwachung des Verkehrs über die Grenze und die Abwehr von Gefahren für die Grenzsicherheit. Die Bundespolizei behält aber ihre anderen Aufgaben.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Zollverwaltung und die Bundespolizei, aber auch Reisende und Personen, die Waren über die Grenze bringen.

Ein Beispiel

Wenn jemand mit dem Auto aus Polen nach Deutschland fährt, kann der Zoll an der Grenze die Papiere kontrollieren und nach verbotenen Waren fragen.

Begriffe

polizeiliche Überwachung der Grenzen:
Das bedeutet, dass die Behörden die Grenzen beobachten und schützen, damit keine unerlaubten Grenzübertritte passieren.
grenzüberschreitender Verkehr:
Damit ist gemeint, wenn Menschen oder Waren von einem Land in ein anderes Land reisen oder transportiert werden.
Grenzübergangsstellen:
Das sind offizielle Stellen, an denen man die Grenze zwischen zwei Ländern überqueren darf, zum Beispiel an einer Autobahn oder einem Bahnhof.
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