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ZoonoseV – Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern

Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern

Ausfertigung: 2007-08-08BGBl I 2007, 1816, 1871Original ansehen

ZoonoseV – Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 08.08.2007. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 1 — Zweck der Verordnung

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Verordnung sagt, was Betriebe tun müssen, die mit Lebensmitteln arbeiten. Sie sollen früh erkennen, wenn Tiere Krankheiten auf Menschen übertragen können. So kann man herausfinden, wo die Krankheiten herkommen und wie sie sich ausbreiten.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Unternehmen, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder verkaufen.

Ein Beispiel

Ein Schlachthof muss melden, wenn er bei Tieren Bakterien findet, die auch Menschen krank machen können.

Begriffe

Zoonosen:
Krankheiten, die von Tieren auf Menschen übergehen können.
Zoonoseerreger:
Bakterien, Viren oder andere Keime, die Zoonosen verursachen.
Lebensmittelunternehmer:
Betriebe oder Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder verkaufen.

§ 3a — Rückstellproben im Fall des Artikels 19 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel sagt: Wenn ein Lebensmittel-Unternehmen der Behörde meldet, dass ein Lebensmittel vielleicht unsicher ist, muss es eine Probe von dem gleichen Lebensmittel aufheben. Die Probe muss mindestens 150 Gramm schwer sein und sieben Tage lang aufbewahrt werden. Die Behörde kann die Probe später anfordern.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Lebensmittel-Unternehmen, die der Behörde melden, dass ein Lebensmittel möglicherweise nicht sicher ist.

Ein Beispiel

Ein Bäcker stellt fest, dass Mehl aus einer bestimmten Lieferung verdächtig aussieht. Er meldet das der Lebensmittelbehörde und behält 150 Gramm von dem Mehl sieben Tage lang zurück. Falls die Behörde nachfragt, gibt er die Probe ab.

Begriffe

Lebensmittelunternehmer:
Eine Person oder Firma, die Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder verkauft.
Rückstellprobe:
Eine kleine Menge eines Lebensmittels, die aufbewahrt wird, um sie später prüfen zu können.
Partie:
Eine bestimmte Menge eines Lebensmittels, die unter gleichen Bedingungen hergestellt oder geliefert wurde.
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