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BSWAG – Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes

Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes

Ausfertigung: 1993-11-15BGBl I 1993, 1874Original ansehen

BSWAG – Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 15.11.1993. Der Text hat 17 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 2 — Bedarfsplan, Einzelmaßnahmen

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf erklärt, wie der Ausbau von Schienenwegen in Deutschland geplant wird. Es gibt einen Bedarfsplan mit Stufen, nach denen gebaut wird. Andere Bauprojekte müssen mit diesem Plan abgestimmt werden.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Planung und Durchführung von Bauarbeiten an Schienenwegen des Bundes, also zum Beispiel Bahnstrecken.

Ein Beispiel

Eine neue Bahnstrecke soll gebaut werden. Sie steht im Bedarfsplan. Gleichzeitig wird eine Brücke repariert, die nicht im Plan steht. Die Reparatur muss so gemacht werden, dass sie zum Bau der neuen Strecke passt.

Begriffe

Bedarfsplan:
Eine Liste mit Bauprojekten, die in einer bestimmten Reihenfolge umgesetzt werden sollen.
Einzelmaßnahmen:
Einzelne Bauarbeiten, die nicht im Bedarfsplan stehen, aber trotzdem durchgeführt werden.
abstimmen:
Dafür sorgen, dass verschiedene Bauarbeiten gut zusammenpassen und sich nicht behindern.
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