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DEBSV 2001In Kraft

BSV 2001 – Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beitragszahlung des Bundes für Kindererziehungszeiten und weiterer Rechengrößen der Sozialversicherung für 2001

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beitragszahlung des Bundes für Kindererziehungszeiten und weiterer Rechengrößen der Sozialversicherung für 2001

Ausfertigung: 2000-12-21BGBl I 2000, 1877 (2001 I 260)Original ansehen

BSV 2001 – Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung, der… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 21.12.2000. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 1 — Beitragssätze in der Rentenversicherung

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel legt fest, wie hoch die Beiträge für die gesetzliche Rente im Jahr 2001 sind. Es gibt zwei verschiedene Sätze: einen für die meisten Arbeitnehmer und einen höheren für Bergleute.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft alle Arbeitnehmer, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sowie Bergleute in der knappschaftlichen Rentenversicherung.

Ein Beispiel

Ein Angestellter verdient 2000 Euro brutto im Monat. Davon werden 19,1 Prozent (382 Euro) für die Rente abgezogen.

Begriffe

Beitragssatz:
Der Prozentsatz vom Bruttolohn, der für die Rentenversicherung gezahlt wird.
Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten:
Die gesetzliche Rentenversicherung für die meisten Arbeitnehmer.
Knappschaftliche Rentenversicherung:
Eine besondere Rentenversicherung für Bergleute und Beschäftigte im Bergbau.
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