Zurück zu Gesetzen
DEZensTeGIn Kraft

ZensTeG – Gesetz zur Erprobung eines registergestützten Zensus

Gesetz zur Erprobung eines registergestützten Zensus

Ausfertigung: 2001-07-27BGBl I 2001, 1882Original ansehen

ZensTeG – Gesetz zur Erprobung eines registergestützten Zensus ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 27.07.2001. Der Text hat 17 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Diskussion

Wird geladen…

Inhalt