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DEKAnGIn Kraft

KAnG – Bundes-Klimaanpassungsgesetz

Bundes-Klimaanpassungsgesetz

Ausfertigung: 2023-12-20BGBl I 2023, Nr. 393Original ansehen

KAnG – Bundes-Klimaanpassungsgesetz ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 20.12.2023. Der Text hat 14 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 13 — Schlussvorschriften

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt zwei Dinge: Erstens gibt das Gesetz keine neuen Klagen oder Ansprüche für einzelne Personen. Zweitens gilt das Gesetz nicht für bestimmte Flächen, zum Beispiel militärische Gebiete oder Grundstücke im Ausland.

Wen betrifft das?

Das betrifft alle, die prüfen wollen, ob sie wegen des Gesetzes klagen oder Ansprüche geltend machen können, sowie Behörden, die mit Verteidigung oder ausländischen Liegenschaften zu tun haben.

Ein Beispiel

Eine Person kann nicht vor Gericht gehen und verlangen, dass eine Stadt mehr Bäume pflanzt, nur weil das Klimaanpassungsgesetz das vorschreibt.

Begriffe

Subjektive Rechte:
Rechte, die eine einzelne Person direkt einfordern kann, zum Beispiel durch eine Klage.
Klagbare Rechtspositionen:
Möglichkeiten, vor Gericht zu gehen, um ein Recht durchzusetzen.
Liegenschaften:
Grundstücke oder Gebäude, die jemandem gehören.
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