WPG – Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
WPG – Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 20.12.2023. Der Text hat 40 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 34 — Zentrale Veröffentlichung von Wärmeplänen im Internet
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf regelt, dass Wärmepläne der Bundesländer im Internet veröffentlicht werden. Die Pläne zeigen, wie Städte und Gemeinden ihre Wärmeversorgung klimafreundlich gestalten wollen. Außerdem wird dort der Fortschritt bei der Nutzung von erneuerbaren Energien und Abwärme in Wärmenetzen angezeigt.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, die Bundesländer sowie Nutzer von Wärmenetzen in Deutschland.
Ein Beispiel
Ein Bürger möchte prüfen, wie seine Stadt die Wärmeversorgung bis 2040 umstellen will. Er findet den Wärmeplan seiner Stadt auf der zentralen Internetseite des Ministeriums. Dort sieht er auch, wie viel Prozent der Wärme in Deutschland bereits aus erneuerbaren Energien kommt.
Begriffe
- Wärmepläne:
- Dokumente, in denen Städte oder Gemeinden aufschreiben, wie sie die Wärmeversorgung in Zukunft klimafreundlich gestalten wollen.
- Nettowärmeerzeugung:
- Die Menge an Wärme, die tatsächlich genutzt wird, nachdem Verluste abgezogen wurden.
- Unvermeidbare Abwärme:
- Wärme, die bei industriellen Prozessen entsteht und nicht vermieden werden kann, aber weiter genutzt werden kann.
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