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DESpedKfmAusbV 2004In Kraft

SpedKfmAusbV 2004 – Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung/zur Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung/zur Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung

Ausfertigung: 2004-07-26BGBl I 2004, 1902Original ansehen

SpedKfmAusbV 2004 – Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Spedition und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 26.07.2004. Der Text hat 14 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 3 — Zielsetzung der Berufsausbildung

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel sagt, was Auszubildende im Beruf Kaufmann oder Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung lernen sollen. Sie müssen am Ende selbstständig arbeiten können, zum Beispiel planen, Aufgaben erledigen und Ergebnisse prüfen. Das muss auch in Prüfungen gezeigt werden.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Auszubildende, Ausbilder und Prüfer in diesem Beruf.

Ein Beispiel

Ein Auszubildender plant eine Lieferung von Hamburg nach München. Er sucht die beste Route, organisiert den Transport und prüft später, ob alles pünktlich ankam. In der Prüfung muss er so eine Aufgabe lösen.

Begriffe

qualifizierte berufliche Tätigkeit:
Eine Arbeit, für die man eine Ausbildung braucht und die man gut beherrscht.
Berufsbildungsgesetz:
Ein Gesetz, das Regeln für Ausbildungen in Deutschland festlegt. Hier wird auf § 1 Absatz 2 verwiesen, der erklärt, was eine Berufsausbildung erreichen soll.
Prüfungen nach den §§ 8 und 9:
Bestimmte Prüfungen, die in dieser Verordnung festgelegt sind. Dort steht, wie die Abschlussprüfung abläuft.
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