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StVorV – Stellenvorbehaltsverordnung

Stellenvorbehaltsverordnung

Ausfertigung: 1999-08-24BGBl I 1999, 1906Original ansehen

StVorV – Stellenvorbehaltsverordnung ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.08.1999. Der Text hat 16 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 7 — Zuweisungsvorschlag

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf erklärt, wie Bewerber für bestimmte Arbeitsplätze vorgeschlagen werden. Die Vormerkstelle prüft, ob jemand für eine Stelle geeignet sein könnte. Wenn es freie Stellen gibt, die für bestimmte Gruppen vorbehalten sind, schlägt sie den Bewerber der Einstellungsbehörde vor.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Menschen, die sich auf vorbehaltene Stellen bewerben, sowie Behörden, die solche Stellen besetzen.

Ein Beispiel

Ein Mensch mit Schwerbehinderung bewirbt sich auf eine Stelle im öffentlichen Dienst. Die Vormerkstelle prüft die Bewerbung und schlägt ihn der Einstellungsbehörde vor, weil es eine freie Stelle gibt, die für Menschen mit Schwerbehinderung vorbehalten ist.

Begriffe

Vormerkstelle:
Eine Stelle, die Bewerbungen sammelt und prüft, bevor sie an die Einstellungsbehörde weitergeleitet werden.
Einstellungsbehörde:
Die Behörde, die entscheidet, wer eine Stelle bekommt.
vorbehaltene Stellen:
Arbeitsplätze, die nur für bestimmte Gruppen von Menschen (z. B. Menschen mit Schwerbehinderung) vorgesehen sind.

§ 12 — Feststellung

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel sagt, wer entscheidet, ob ein ehemaliger Soldat oder eine ehemalige Soldatin einen Platz in einer Behörde bekommt. Die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt. Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr bekommt eine Kopie der Entscheidung.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft ehemalige Soldatinnen und Soldaten, die einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst haben.

Ein Beispiel

Ein Soldat verlässt die Bundeswehr und möchte bei einer Stadtverwaltung arbeiten. Die zuständige Stelle prüft, ob er einen Platz bekommt, und schickt ihm einen Brief mit der Entscheidung.

Begriffe

Einvernehmen:
Das bedeutet, dass mehrere Stellen sich einigen müssen, bevor eine Entscheidung getroffen wird.
Eingliederungsberechtigter:
Eine Person, die das Recht hat, in den öffentlichen Dienst eingegliedert zu werden, z. B. ein ehemaliger Soldat.
Bescheid:
Ein offizielles Schreiben, in dem eine Entscheidung mitgeteilt wird.
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