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DETelekomSZV 2013In Kraft
TelekomSZV 2013 – Verordnung über Sonderzahlungen an Beamtinnen und Beamte bei der Deutschen Telekom AG
Verordnung über Sonderzahlungen an Beamtinnen und Beamte bei der Deutschen Telekom AG
TelekomSZV 2013 – Verordnung über Sonderzahlungen an Beamtinnen und Beamte bei der Deutschen Telekom AG ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 26.06.2013. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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