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ProstStatV – Verordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Verordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Ausfertigung: 2017-06-13BGBl I 2017, 1934Original ansehen

ProstStatV – Verordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 13.06.2017. Der Text hat 13 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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