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DERZVIn Kraft

RZV – Verordnung zur Zuweisung der Funktion eines nationalen Referenzlaboratoriums

Verordnung zur Zuweisung der Funktion eines nationalen Referenzlaboratoriums

Ausfertigung: 2007-08-07BGBl I 2007, 1939Original ansehen

RZV – Verordnung zur Zuweisung der Funktion eines nationalen Referenzlaboratoriums ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 07.08.2007. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 3 — Max Rubner-Institut als nationales Referenzlaboratorium

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf bestimmt, dass das Max Rubner-Institut eine besondere Aufgabe hat. Es ist das nationale Referenzlabor für bestimmte Untersuchungen von Lebensmitteln. Es prüft nur auf einen bestimmten Parasiten namens Anisakis.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft das Max Rubner-Institut und alle, die mit der Kontrolle von Lebensmitteln zu tun haben.

Ein Beispiel

Wenn Fisch auf Parasiten untersucht werden muss, kann das Max Rubner-Institut als zuständiges Labor eingeschaltet werden.

Begriffe

Nationales Referenzlaboratorium:
Eine offizielle Stelle in Deutschland, die für bestimmte wissenschaftliche Untersuchungen zuständig ist.
Anisakis:
Ein Parasit, der in rohem oder nicht richtig behandeltem Fisch vorkommen kann.
Verordnung (EU) 2017/625 / Verordnung (EG) Nr. 882/2004:
EU-Gesetze, die Regeln für die Kontrolle von Lebensmitteln und Futtermitteln festlegen. Hier wird auf bestimmte Teile dieser Gesetze verwiesen.
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