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DEBMeldDÜV 1 2015In Kraft
BMeldDÜV 1 2015 – Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden
Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden
BMeldDÜV 1 2015 – Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 01.12.2014. Der Text hat 11 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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