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DEBMeldDÜV 1 2015In Kraft

BMeldDÜV 1 2015 – Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden

Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden

Ausfertigung: 2014-12-01BGBl I 2014, 1945Original ansehen

BMeldDÜV 1 2015 – Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 01.12.2014. Der Text hat 11 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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