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ResKV – Verordnung zur Regelung der Beschaffung und Vorhaltung von Anlagen in der Netzreserve

Verordnung zur Regelung der Beschaffung und Vorhaltung von Anlagen in der Netzreserve

Ausfertigung: 2013-06-27BGBl I 2013, 1947Original ansehen

ResKV – Verordnung zur Regelung der Beschaffung und Vorhaltung von Anlagen in der Netzreserve ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 27.06.2013. Der Text hat 11 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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