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DEBMinGSBRAnOIn Kraft

BMinGSBRAnO – Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse auf die Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung

Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse auf die Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung

Ausfertigung: 2003-09-09BGBl I 2003, 1956Original ansehen

BMinGSBRAnO – Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse auf die Einrichtungen im… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 09.09.2003. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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