SVBezGrV 2015 – Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2015
Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2015
SVBezGrV 2015 – Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2015 ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 01.12.2014. Der Text hat 8 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 4 — Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf legt fest, wie viel Geld jemand im Jahr 2015 verdienen darf, um sich privat krankenversichern zu können. Es gibt zwei verschiedene Grenzen: eine für die allgemeine und eine für die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich privat krankenversichern möchten oder müssen.
Ein Beispiel
Wenn jemand 2015 mehr als 54.900 Euro brutto im Jahr verdient, kann er oder sie sich privat krankenversichern. Verdient die Person weniger als 49.500 Euro, bleibt sie in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Begriffe
- Jahresarbeitsentgeltgrenze:
- Das ist die Grenze für das jährliche Bruttoeinkommen. Wer mehr verdient, kann sich privat krankenversichern.
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V):
- Ein Gesetzbuch, das die Regeln für die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland enthält.
- Bruttoeinkommen:
- Das gesamte Einkommen vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben.
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