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DEVStDÜVIn Kraft

VStDÜV – Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für die Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer

Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für die Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer

Ausfertigung: 2020-08-14BGBl I 2020, 1960, 1961Original ansehen

VStDÜV – Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für die Verbrauchsteuern und die… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 14.08.2020. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 1 — Anwendungsbereich

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel sagt, für welche Steuern Unternehmen ihre Steuer-Erklärungen elektronisch an den Zoll schicken müssen. Es geht um Steuern auf Energie, Strom, Tabak, Alkohol und Flüge. Die Regel gilt nicht für den Transport dieser Waren.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Unternehmen, die besondere Verbrauchsteuern oder Luftverkehrsteuer zahlen müssen.

Ein Beispiel

Eine Brauerei muss ihre Biersteuer-Erklärung online an den Zoll übermitteln.

Begriffe

Verbrauchsteuern:
Steuern auf bestimmte Waren wie Alkohol, Tabak oder Energie. Die Steuer wird oft im Preis enthalten, den Verbraucher zahlen.
Zollverwaltung:
Eine Behörde, die für Steuern auf Waren und deren Kontrolle zuständig ist.
elektronische Übermittlung:
Daten oder Dokumente werden online verschickt, nicht auf Papier.
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