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DEAGOZV 2018In Kraft

AGOZV 2018 – Verordnung über das Inverkehrbringen von Anbaumaterial von Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenarten

Verordnung über das Inverkehrbringen von Anbaumaterial von Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenarten

Ausfertigung: 2018-11-21BGBl I 2018, 1964Original ansehen

AGOZV 2018 – Verordnung über das Inverkehrbringen von Anbaumaterial von Gemüse-, Obst- und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 21.11.2018. Der Text hat 31 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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