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DELegRegVIn Kraft

LegRegV – Verordnung zur Durchführung des Legehennenbetriebsregistergesetzes

Verordnung zur Durchführung des Legehennenbetriebsregistergesetzes

Ausfertigung: 2003-10-06BGBl I 2003, 1969Original ansehen

LegRegV – Verordnung zur Durchführung des Legehennenbetriebsregistergesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 06.10.2003. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 3 — Kennnummer

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Jeder Betrieb, der Legehennen hält, bekommt eine zwölfstellige Nummer. Diese Nummer zeigt, wie die Hennen gehalten werden, wo der Betrieb ist und welcher Stall gemeint ist.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft alle Betriebe, die Legehennen halten und registrieren müssen.

Ein Beispiel

Ein Hühnerhof in Bayern bekommt die Nummer: 3-DE-123456-1. Die 3 zeigt, wie die Hennen leben, DE steht für Deutschland, 123456 ist die Betriebsnummer und 1 ist der erste Stall.

Begriffe

Kennnummer:
Eine eindeutige Nummer, die einen Betrieb oder Stall kennzeichnet.
Haltungssystem:
Die Art, wie Tiere gehalten werden, z. B. in Käfigen oder frei laufend.
Betriebsnummer:
Eine Nummer, die einen bestimmten Betrieb identifiziert, ähnlich wie eine Adresse.
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