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DEGBAWidVertrAnOIn Kraft

GBAWidVertrAnO – Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden sowie der Vertretung bei Klagen von Beamtinnen und Beamten des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof in Angelegenheiten der Besoldung

Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden sowie der Vertretung bei Klagen von Beamtinnen und Beamten des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof in Angelegenheiten der Besoldung

Ausfertigung: 2022-11-03BGBl I 2022, 1975Original ansehen

GBAWidVertrAnO – Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 03.11.2022. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 2 — Vertretung bei Klagen

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf regelt, wer die Bundesrepublik Deutschland vor Gericht vertritt, wenn Beamtinnen oder Beamte des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof wegen ihres Gehalts klagen. Die Vertretung übernimmt die Präsidentin oder der Präsident des Bundesverwaltungsamts.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Beamtinnen und Beamte des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof, die in Gehaltsfragen klagen, sowie das Bundesverwaltungsamt.

Ein Beispiel

Ein Beamter des Generalbundesanwalts ist mit seiner Gehaltsberechnung nicht einverstanden. Er klagt dagegen. In diesem Fall vertritt die Präsidentin des Bundesverwaltungsamts die Bundesrepublik Deutschland vor Gericht.

Begriffe

verwaltungsgerichtliche Verfahren:
Gerichtsverfahren, in denen über Streitigkeiten mit Behörden entschieden wird.
Besoldung:
Das Gehalt, das Beamtinnen und Beamte vom Staat erhalten.
Widerspruchsbescheid:
Eine offizielle Antwort einer Behörde auf einen Einspruch gegen ihre Entscheidung.
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