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DEFMStFGIn Kraft

FMStFG – Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarkt- und eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarkt- und eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Ausfertigung: 2008-10-17BGBl I 2008, 1982Original ansehen

FMStFG – Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarkt- und eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 17.10.2008. Der Text hat 56 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 23 — Refinanzierung der Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf erlaubt einem staatlichen Fonds, der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Geld zu leihen. Das Geld soll die KfW für bestimmte Sonderprogramme nutzen. Diese Programme helfen in Krisen wie der Corona-Pandemie oder sichern die Energieversorgung.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft den Wirtschaftsstabilisierungsfonds, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Unternehmen der Energiewirtschaft.

Ein Beispiel

Während der Corona-Krise vergab die KfW günstige Kredite an Unternehmen. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds lieh der KfW dafür Geld.

Begriffe

Wirtschaftsstabilisierungsfonds:
Ein staatlicher Topf, der Geld bereitstellt, um die Wirtschaft in Krisen zu stützen.
Refinanzierung:
Wenn jemand Geld leiht, um selbst Kredite oder Programme zu finanzieren.
Liquidität:
Die Fähigkeit eines Unternehmens, seine laufenden Kosten und Schulden zu bezahlen.
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