Zurück zu Gesetzen
DEKrZwMGIn Kraft

KrZwMG – Gesetz über den Zweitmarkt für notleidende Kredite und über Kreditdienstleistungsinstitute

Gesetz über den Zweitmarkt für notleidende Kredite und über Kreditdienstleistungsinstitute

Ausfertigung: 2023-12-22BGBl I 2023, Nr. 411, 2Original ansehen

KrZwMG – Gesetz über den Zweitmarkt für notleidende Kredite und über Kreditdienstleistungsinstitute ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 22.12.2023. Der Text hat 47 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Diskussion

Wird geladen…

Inhalt