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KrZwMG – Gesetz über den Zweitmarkt für notleidende Kredite und über Kreditdienstleistungsinstitute
Gesetz über den Zweitmarkt für notleidende Kredite und über Kreditdienstleistungsinstitute
KrZwMG – Gesetz über den Zweitmarkt für notleidende Kredite und über Kreditdienstleistungsinstitute ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 22.12.2023. Der Text hat 47 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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