Zurück zu Gesetzen
DESGB7§172cAbs3S1ÜbertrVIn Kraft
SGB7§172cAbs3S1ÜbertrV – Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 172c Absatz 3 Satz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch auf das Bundesamt für Soziale Sicherung
Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 172c Absatz 3 Satz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch auf das Bundesamt für Soziale Sicherung
SGB7§172cAbs3S1ÜbertrV – Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 172c… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 11.12.2024. Der Text hat einen Abschnitt. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Diskussion
Wird geladen…
