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DESGB7§172cAbs3S1ÜbertrVIn Kraft

SGB7§172cAbs3S1ÜbertrV – Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 172c Absatz 3 Satz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch auf das Bundesamt für Soziale Sicherung

Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 172c Absatz 3 Satz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch auf das Bundesamt für Soziale Sicherung

Ausfertigung: 2024-12-11BGBl. I 2024, Nr. 411, 12Original ansehen

SGB7§172cAbs3S1ÜbertrV – Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 172c… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 11.12.2024. Der Text hat einen Abschnitt. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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