WDO 2025 – Wehrdisziplinarordnung
Wehrdisziplinarordnung
WDO 2025 – Wehrdisziplinarordnung ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 17.12.2024. Der Text hat 153 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 35 — Selbstständigkeit der Disziplinarvorgesetzten
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf sagt: Die Person, die für eine Strafe in der Bundeswehr zuständig ist, entscheidet allein. Niemand darf ihr vorschreiben, ob oder wie sie bestrafen soll. Höhere Vorgesetzte können die Entscheidung nur in bestimmten Fällen ändern.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Disziplinarvorgesetzte und höhere Vorgesetzte in der Bundeswehr.
Ein Beispiel
Ein Soldat kommt oft zu spät zum Dienst. Die zuständige Vorgesetzte entscheidet, ob sie ihn bestraft und wie. Ihr Chef darf ihr nicht befehlen, anders zu entscheiden.
Begriffe
- Disziplinarvorgesetzte:
- Eine Person in der Bundeswehr, die über Strafen für Soldaten entscheiden darf.
- Dienstvergehen:
- Ein Fehler oder Verstoß gegen die Regeln, den ein Soldat im Dienst begeht.
- Disziplinarmaßnahme:
- Eine Strafe, die ein Soldat für ein Dienstvergehen bekommen kann, z. B. eine Verwarnung.
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